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Franchise Definition
Franchise bezeichnet die Nutzung eines Geschäftskonzeptes durch einen Franchisenehmer gegen Zahlung einer Franchisegebühr unter Einhaltung der vom Franchisegegeber vorgegebenen Richtlinien. Siehe auch: Franchise Definition im Glossar.
Franchise = Nutzungsrechteverleihung
Beim Franchise handelt es sich um eine Lizenzvergabe, bei welcher der Franchise-Geber (auch Franchise-System genannt) dem Franchise-Nehmer (auch Franchise-Partner genannt) Rechte zur Nutzung eines Geschäftskonzeptes einräumt.
Franchise-Geber
Das Unternehmen (oder auch die Person), welches die Geschäftsidee (auch als System oder Konzept bezeichnet) entwickelt und erprobt hat, wird als Franchise-Geber bezeichnet.
Franchise-Nehmer
Die Partner, welche das marktreife Konzept vom Franchise-Geber übernehmen, heißen Franchise-Nehmer.
Franchise-Schulung
Üblicherweise erhalten die Franchise-Nehmer vor der realen Umsetzung des Geschäftskonzeptes (vor Start des eigenen Franchise-Betriebs) und der Aufnahme des Geschäftsbetriebes eine ausführliche Schulung (Erschschulung, Ausbildung).
Die Franchise-Schulung dient dem detailierten Kennenlernen des Franchise-Systems sowie dem Erlernen des notwendigen Wissen zur ordentlichen Führung des Franchise-Betriebesum die vertraglich festgehaltenen Ansprüchen des Franchise-Gebers umsetzen zu können und um den Betrieb erfolgreich zu starten
Franchising bedeutet die Überlassung einer Geschäftsidee gegen Zahlung einer Franchise-Gebühr.
Franchise Definition im Franchise-Check
Definition
Franchise (auch Franchising) steht laut Definition in der Wirtschaft für Nutzung eines Vertriebssystems, mit dessen Hilfe Produkte oder Dienstleistungen unter Beachtung von vom Franchisesystem vorgegebenen Standards vermarktet werden. Beim Franchise bleibt die wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit des Franchisenehmers (auch Partner genannt) als Vertragspartei erhalten.
Selbstständikeit der Parteien
Das Franchise wahrt die wirtschaftliche und rechtliche Unabhängigkeit der Vertragsparteien. Vertragsparteien dabei sind der Franchisegeber und der Franchisenehmer. Der Franchisegeber möchte seine eigene Produkte, Dienstleistungen nicht nur selbst vermarketen sonder auch über die angeschlossenen Franchisenehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen vermarkten lassen.
Definiton laut dem Deutschen Franchise Verband
„Franchising ist ein auf Partnerschaft basierendes Absatzsystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung. Der sogenannte Franchisegeber übernimmt die Planung, Durchführung und Kontrolle eines erfolgreichen Betriebstyps. Er erstellt ein unternehmerisches Gesamtkonzept, das von seinen Geschäftspartnern, den Franchisenehmern, selbständig an ihrem Standort umgesetzt wird“.
Franchise ist ein vertraglich festgelegtes Geschäftsmodell zur Kooperation (Zusammenarbeit) verschiedener Partner, bei welchem der Franchisegeber den rechtlich und finanziell selbstständigen Franchise-Nehmern ein Geschäftskonzept nach seinen Vorgaben zur Nutzung überlässt. Die Franchisenehmer zahlen im Gegenzug eine Franchisegebühr an den Franchisegeber. Franchise unterscheidet sich damit per Definition grundlegend von Filialsystemen (Mutterkonzern mit Niederlassungen).
Grundsätzlich kann man Franchise nach unterschiedlichen Typen klassifiziere. Die wichtigesten Franchise-Typen sind Produkt-, Vertriebs- und Dienstleistungsfranchising. Beim Produktfranchising (Konzession) liegen Produktion und Vertrieb in der Verantwortung des Franchise-Nehmers. Beim Vertriebsfranchising (Distribution) handelt es sich um ein dezentrales Absatzsystem (vertikale Ausrichtung) mit einer Kombination aus Direkt-Verkauf und Indirekt-Verkauf. Das Dienstleistungsfranchising zielt darauf ab, standardisierte Dienstleistungen (Serviceleistungen) anzubieten.
Weitere Quellen für die Franchise Definition findet man im Internet.
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